Mitteilung

Die „Grundlagen der Wertermittlung“ eines Kleingartens standen Anfang März im Mittelpunkt einer Zusammenkunft der Mitglieder aller Anlagenverwaltungen aus den elf Aschaffenburger Kleingartenanlagen (Foto). Eine Wertermittlung der Pachtparzelle ist nach einer Kündigung erforderlich und gemäß den verbindlichen Richtlinien des bayerischen Landwirtschaftsministeriums und nach dem Bundeskleingartengesetz durchzuführen.
Martin Vinzenz, einer der acht ausgebildeten Wertermittler und geprüfter Fachberater im Stadtverband Aschaffenburg der Kleingärtner e.V., erläuterte anhand praktischer Beispiel, wie vorhandene Anpflanzungen und bauliche Anlagen sach- und fachgerecht bewertet werden. Aus der Wertermittlung errechne sich die finanzielle Entschädigung, die ein bisheriger Gartenpächter für seine Kleingartenparzelle erhalte.
Über die Abrechnungsmodalitäten von Wasser- und Stromverbrauch in Aschaffenburger Kleingärten informierte Kassiererin Christiana Tinneberg. Dabei appellierte sie an die Gartenpächterinnen und -pächter, die von den Anlagenverwaltungen vorgegebenen Ablesetermine einzuhalten und in ihrer Parzelle anwesend zu sein.
„“Viele Kleingärtner setzen auf eine naturnahe Gestaltung ihres Gartens““, stellte Stadtfachberater Hans-Dieter Bauer fest und wies auf die Möglichkeit hin, den Kleingarten mit dem Prädikat „“Bayern blüht – Naturgarten““ zertifizieren zu lassen. Dies sei eine Anerkennung der Arbeit für eine bessere Umwelt und naturnahe Gartenbewirtschaftung. Er rief die Aschaffenburger Kleingärtner auf, sich auch im Jahr 2024 eifrig bei der Naturgartenzertifizierung zu beteiligen.
Vorsitzender Reinhard Sauer ging auf die erstmals in Aschaffenburg stattfindende Bezirkstagung des Landesverbandes bayerischer Kleingärtner ein. Alle Kleingärtner könnten ohne Voranmeldung an dieser Zusammenkunft am 16. März um 10 Uhr im Bürgerhaus Nilkheim teilnehmen. Und bei der Generalversammlung des Stadtverbandes für alle über 1100 Mitglieder am 6. April müsse über eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages sowie der Gartenpacht diskutiert und entschieden werden.