Informationen zur Naturgartenzertifizierung, das Finanzgebaren im Verein sowie die Verfahrensweise bei einem Pächterwechsel haben im Mittelpunkt einer Veranstaltung für die Mitglieder in den Anlagenverwaltungen der elf Aschaffenburger Kleingartenanlagen gestanden. An der Zusammenkunft auf Einladung des Stadtverbandes Aschaffenburg der Kleingärtner e.V. am 22. Februar 2025 im “Haus Mörswiese“ nahmen 47 Personen teil.
Das freiwillige Engagement der Gartenpächter für eine naturnahe Gartengestaltung kann mit der Auszeichnung „Bayern blüht − Naturgarten“ gewürdigt werden. Stadtverbandskassiererin Christiana Tinneberg appellierte, im Bemühen für eine bessere Umwelt und Artenschutz nicht nachzulassen. “Nach 104 ausgezeichneten Kleingärten in den Vorjahren ist es unser Ziel, weitere Pächter für eine Zertifizierung zu gewinnen.“
Die vorbildliche Kassenführung in den elf Kleingartenanlagen und im Stadtverband lobte zweiter Vorsitzender Günter Ludwig. Die jüngste Prüfung durch das Finanzamt habe erneut keine Beanstandungen ergeben und dem Verein wurde die Gemeinnützigkeit weiter bescheinigt.
Über die Abwicklung eines Pachtverhältnisses nach Gartenkündigung informierte Vorsitzender Reinhard Sauer anhand aktueller Beispiele. Umfangreiche gesetzliche Vorschriften seien zu beachten; bei Rückgabe der bislang gepachteten Parzelle durch den bisherigen Pächter müsse sich diese in einem vertragskonformen und gesetzesmäßigen Zustand befinden. In jedem Fall seien Anpflanzungen und bauliche Anlagen zu beseitigen, die den gesetzlichen Vorschriften widersprechen, nicht mehr nutzbar sind oder in sonstiger Weise stören.